Betreutes Wohnen
Im Gegensatz zur stationären Betreuung stützt
sich diese Wohnform auf eine aufsuchende Hilfe. Ziel ist hierbei immer die
größtmögliche Selbständigkeit der Hilfesuchenden und
die Verbesserung ihrer Teilhabe am Leben in der Gesellschaft in den Lebensbereichen,
die für sie Bedeutung haben.
Das vertraute Betreuungspersonal besucht die Klienten regelmäßig
in ihrer Wohnung und leistet individuelle Hilfestellung. Wir bieten Einzelwohnen
und auch das Wohnen in einer Gemeinschaft an. Diese Hilfe zur Selbsthilfe,
unterstützt z.B. bei der Haushaltsführung, dem Umgang mit Geld,
Ämtern und Behörden. Gespräche mit Angehörigen und Freunden,
die Förderung sozialer Kontakte, Organisation des Alltags und der Freizeitgestaltung,
können weitere Intentionen sein.
Dieses Angebot richtet sich an erwachsene Menschen mit seelischer Behinderung
bzw. psychischer Erkrankung, die gemäß §§ 53 ff. SGB
XII Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe haben und aufgrund ihrer
Behinderung Unterstützung bei ihrer Lebensführung und bei der
Teilhabe am Leben in der Gesellschaft benötigen. Hier ist besonders
die Gruppe der chronisch psychisch kranken Menschen angesprochen.
Die zeitliche Dauer sowie auch die Intensität der Betreuung wird gemeinsam
im Hilfeplangespräch entwickelt und richtet sich nach der jeweiligen
persönlichen Situation der betreuten Person. Sie sind abhängig
vom konkreten Verlauf der Hilfe, der Umsetung der Ziele, dem Grad der erreichten
Selbständigkeit und auch dem Grad der bestehenden Behinderung und Einschränkung.